top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Fotoboxen

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen [The Shootingbox] (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Fotoboxen. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis, nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss (1) Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt durch die schriftliche Bestätigung des Mietvertrages, der per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form durch den Vermieter an den Mieter übermittelt wird, zustande. (2) Die Bestellung des Mieters stellt ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar, welches der Vermieter durch eine schriftliche Bestätigung annimmt.

§ 3 Mietgegenstand und Mietdauer (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter eine Fotobox, die je nach gebuchtem Paket unterschiedliche Funktionen und Zubehörteile (z. B. Hintergrundwände, Requisiten, Drucker, usw.) enthalten kann. (2) Die Mietdauer beginnt mit der im Vertrag festgelegten Übergabezeit und endet mit der vereinbarten Rückgabezeit. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen (1) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Tarif und ist spätestens [z. B. 14 Tage] vor Mietbeginn fällig. (2) Zahlungen sind per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (3) Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [z. B. 5%] über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.§ 5 Lieferung und Rückgabe der Fotobox (1) Der Vermieter stellt die Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort bereit. Der Transport zur Mietadresse sowie die Installation sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. (2) Die Rückgabe der Fotobox muss zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Eine verspätete Rückgabe kann zu zusätzlichen Kosten führen. (3) Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Schäden an der Fotobox ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend zu informieren.

§ 6 Pflichten des Mieters (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu nutzen und sie nicht in einer Weise zu betreiben, die den Betrieb oder die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. (2) Der Mieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Handhabung der Fotobox und verpflichtet sich, diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen. (3) Der Mieter darf keine eigenen Veränderungen oder Reparaturen an der Fotobox vornehmen. (4) Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Genehmigungen (z. B. für das Aufstellen der Fotobox bei Veranstaltungen) einzuholen.

§ 7 Haftung (1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Fotobox durch den Mieter entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. (2) Der Mieter haftet für alle Schäden an der Fotobox, die während der Mietzeit entstehen und auf sein Verschulden zurückzuführen sind. (3) Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von Fotoaufnahmen oder Daten, die durch technische Störungen oder Fehler im Betrieb der Fotobox verloren gehen.

§ 8 Stornierung und Rücktritt (1) Der Mieter kann den Vertrag bis zu [z. B. 14 Tage] vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung ist der Vermieter berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von [z. B. 50%] des Mietpreises zu verlangen. (2) Tritt der Mieter nach Mietbeginn von der Nutzung der Fotobox zurück, bleibt der Mietpreis in voller Höhe fällig.

§ 9 Datenschutz (1) Der Vermieter erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung des Mietvertrages. (2) Der Mieter erklärt sich mit der Verwendung von Fotos und Aufnahmen, die während der Nutzung der Fotobox entstehen, einverstanden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 10 Höhere Gewalt (1) Im Falle höherer Gewalt, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie), ist der Vermieter von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit. (2) Der Mieter wird in einem solchen Fall umgehend informiert und hat die Möglichkeit, die Buchung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder den Vertrag zu stornieren.§ 11 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ort des Unternehmens]. (3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

bottom of page